UNSERE ANGEBOTE UND AKTIONEN.

Entdecken Sie hier die aktuellen Angebote Ihrer BMW Niederlassung, ob zu Neuwagen, Gebrauchtwagen, Services oder weiteren Aktionen. Es erwarten Sie attraktive Konditionen, unsere neusten Angebote und Deals, Servicehighlights und vieles mehr.

Neuwagen-Angebote.

THE iX2

Der BMW iX2. 100 % elektrisch.

THE NEW i5 TOURING

100% Elektrisch. Jetzt bei uns.

Förderprämien.

UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.shared-16 Jetzt für viele elektrifizierte BMW.

BMW Räderkonfigurator.

Eiskalte Fahrfreude mit maximalem Grip.

Gebrauchtwagen-Angebote.

THE i3. 100% Elektrisch.

Jetzt Leasing zu Sonderkonditionen sichern.

YOUR BMW. YOUR CHOICE.

Sichern Sie sich Ihren neuen BMW Jungen Gebrauchten mit einem attraktiven Zusatzangebot Ihrer Wahl.shared-48

Elektroauto-Angebote.

Jetzt zu attraktiven Konditionen monatlich leasen.

Die BMW Elektrofahrzeugflotte.

SERVICE-ANGEBOTE.

MADE TO EXPRESS.

BMW M Performance Parts. Erhältlich für das neue BMW M4 Coupé und viele weitere Modelle.

BMW M4 Coupé: Pflichtangaben gemäß Pkw-EnVKV nach WLTP: Energieverbrauch kombiniert: 10,1–10l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 230–228g/km; CO2-Klasse: G

HALLO SONNENSCHEIN.

Mit Original BMW Zubehör, Sommerrädern und Service.

GUTER SERVICE BEGINNT
BEI UNS ONLINE.

Vereinbaren Sie Ihren nächsten Servicetermin, wann immer Sie möchten. Mit der BMW Online Terminvereinbarung bieten wir Ihnen hierfür eine komfortable Lösung: schnell, einfach, jederzeit.

5+ Vorteile für Ihren BMW.

Bester Service, bis zu 20% günstigershared-29.

BMW LIFESTYLE SHOP.

Entdecken Sie attraktive BMW Lifestyle Angebote.
Wir haben für Sie ausgewählte BMW Lifestyle
Angebote zusammengestellt.

DIE My BMW APP.

Die direkte Verbindung zu Ihrem BMW.

* Wahlweise einsetzbar für BMW Service Inclusive, Anrechnung bei einem Winterradsatz, zur Optimierung Ihrer Leasingrate oder Berücksichtigung bei der Inzahlungnahme Ihres aktuellen Fahrzeugs. Kann nicht als Bar-Nachlass verrechnet werden. Nur in Verbindung mit der Fahrzeugauslieferung und nur in teilnehmenden BMW Niederlassungen. Barauszahlung ausgeschlossen.

BMW i Neufahrzeuge werden durch BMW Partner oder die BMW i Kundenbetreuung vertrieben.

Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

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Nur gültig bei Kauf, Finanzierung, Leasing von ausgewählten BMW Jungen Gebrauchten Aktionsfahrzeugen der teilnehmenden BMW AG Niederlassungen Deutschland.
Angebot gültig bis zum 30.06.2024 bzw. solange der Vorrat reicht und bei Zulassung bis zum 31.08.2024.
Die Zusatzangebote sind nicht bar auszahlbar und nicht verrechenbar mit anderen Aktionen. Folgende Zusatzangebote stehen zur Auswahl: Überzahlung Ihres Gebrauchten i.H. von 1.000,- € – 2500,- €**; Teile und Zubehör i.H. von 750,- € ; BMW Service Inclusive i.H. von 750,- €; Anrechenbar auf die Finanzierung i.H. von 750,- €.

** Das angebotene Fahrzeug ist die Basis für die Höhe der Inzahlungnahmeprämie.
Inzahlungnahmeprämie für 1er, 2er, X1, X2, Z4: 1.000 €; Inzahlungnahmeprämie für 3er, 4er, i4, 5er, i5, X3, X4: 1.500 €; Inzahlungnahmeprämie für 6er, 7er, 8er, X5, X6, X7, XM, iX: 2.000 €;
Ist das angebotene Fahrzeug ein BEV oder PHEV so kann der Gruppenwert um 500,- € erhöht werden.
Voraussetzung für die Inzahlungnahmeprämie ist der Ankauf eines auf den Käufer/in zugelassenen Fahrzeugs durch die jeweilige BMW AG Niederlassung Deutschland.
Alle Preise inkl. MwST.

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Der Nachlass gegenüber der UPE ist fahrzeuggebunden. Gültig für Wartung und Verschleißreparaturen (Lohn & Original BMW Teile) auf das angegebene und im System hinterlegte Fahrzeug ab fünf Jahren. Ausgenommen sind Aufträge zu Räder und Reifen, Smart Repair, Fahrzeugpflege, Karosserie- und Lackarbeiten, Glasreparaturen, Scheibentausch, der Kauf von Teilen ohne Serviceauftrag, Zubehör und Accessoires. Die Fahrgestellnummer (FIN) muss auf der Rückseite eingetragen sein. / Angebote nur gültig für Endverbraucher in handelsüblichen Mengen und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die BMW 5+ Karte ist ab Austellungsdatum mindestens zwei Jahre in allen BMW Niederlassungen in Deutschland gültig. Wertangaben inkl. MwSt. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Stand 07/2020.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.